Designschutz
das ästhetische Schutzrecht

Ein zweidimensionales oder dreidimensionales Design kann durch ein Designrecht (früher: Geschmacksmusterrecht) geschützt werden. Typische Erzeugnisse für ein Design sind zum Beispiel Möbel, Leuchten und Karosserieformen, aber auch flächenhafte Muster wie z.B. Tapeten oder Stoffe, deren Besonderheit das Design ausmacht.

Das zu schützende Design muss neu sein und Eigenart aufweisen. Bei einem eingetragenen Design handelt es sich in Deutschland und der EU um ein ungeprüftes und verhältnismäßig kostengünstiges Registerrecht, das einen schnellen und umfassenden Schutz des Designs ermöglicht. Das eingetragene Design bietet dabei Schutz sowohl vor gezielten Nachahmungen als auch gegenüber zufällig das Design verletzenden Erzeugnissen.

Ein angemessener Designschutz für Erzeugnisse ist angesichts der hohen Zahl von Produktnachahmungen oder gar billigen Fälschungen auf dem Markt sehr wichtig. Er bietet eine Handhabe sowohl gegen Erzeugnisse inländischen Ursprungs als auch bei Importen aus dem Ausland, z.B. dem asiatischen Raum.