Patentschutz
Das starke technische Schutzrecht

Das Patent ist ein starkes Schutzrecht für technische Erfindungen. Es sichert seinem Inhaber ein auf maximal 20 Jahre begrenztes Verbietungsrecht gegenüber Dritten und schafft dadurch Wettbewerbsvorteile. Zusätzlich kann der Patentinhaber die Erfindung normalerweise selber nutzen oder auch lizenzieren. Als Ausgleich für diese Privilegien wird die Erfindung veröffentlicht.

Deutsche Patentanmeldungen werden vom Deutschen Patent- und Markenamt, europäische Patentanmeldungen vom Europäischen Patentamt (EPA) auf ihre Schutzfähigkeit hin geprüft. Erst wenn diese Prüfung ergibt, dass die angemeldete Erfindung neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar ist, wird aus der Patentanmeldung ein Patent.

Je nach Erteilungsbehörde hat das Patent entsprechende territoriale Gültigkeit. Ein deutsches Patent schützt also die Erfindung hier in Deutschland. Aber Achtung: Zu den verbotenen Handlungen zählt nicht erst die Herstellung, sondern schon das Anbieten der Erfindung im Inland (Internet!) sowie natürlich der Import. Selbst ein nur national angemeldetes Schutzrecht hat deshalb oft schon eine große Wirkung!

Ein europäisches Patent ist (noch) ein Bündel von mehreren nationalen Patenten. Auch internationale Patentanmeldungen sind möglich. Nach seiner Erteilung kann ein Patent nur noch durch einen zeitnahen Einspruch bei der Erteilungsbehörde oder später durch eine Klage vor den zuständigen Gerichten (Deutschland: Bundespatentgericht) zu Fall gebracht werden.

Längst schützen Patente nicht mehr nur die Kernkompetenzen eines Unternehmens. Im Rahmen einer umfassenden Unternehmensstrategie bieten Sie ein wertvolles strategisches Instrument, um eine bestehende Marktposition auszubauen. Auch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können im Rahmen einer Patentstrategie gezielt und kostensparend vorbereitet und durchgeführt werden.

Für kleine und mittelständische Internehmen (KMU) besteht die Möglichkeit staatlicher Förderung von Patentanmeldungen zur Stärkung des Wettbewerbsstandortes Deutschland (SIGNO).