Wir leisten gewerblichen Rechtsschutz
Nur wo man sich auskennt, ist man richtig gut: Deshalb arbeiten wir hochspezialisiert ausschließlich auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Unsere Expertise umfasst folgende Themenfelder dieses Rechtsgebietes:
- Patente
- Gebrauchsmuster
- Marken
- Design
- Domainrecht
- Lizenzen
- Schutzrechtsrecherchen
- Schutzrechtsüberwachungen
- Arbeitnehmererfindungsrecht
- Urheberrecht
- Wettbewerbsrecht
Wir begleiten Sie von der Idee über die Anmeldung bis zur Erteilung Ihrer Schutzrechte. Im Konfliktfall sind wir auf Ihrer Seite, verteidigen Ihre Schutzrechte bzw. setzen Ihre Rechte gegenüber Dritten für Sie durch. Wir arbeiten national und häufig international in den Verfahrenssprachen Deutsch und Englisch.
Im Rahmen Ihrer Schutzrechtserlangung erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen ein rechtlich tragfähiges Konzept und erstellen zügig die zugehörigen Anmeldeunterlagen. Wir reichen diese schnellst möglichst beim Patentamt für Sie ein und übernehmen in der Folgezeit die rechtliche und technische Korrespondenz mit dem Amt während des Erteilungs- bzw. Prüfungsverfahrens.
Störende Schutzrechte Ihrer Wettbewerber unterziehen wir zunächst einer schutzrechtlichen Bewertung. Bei hinreichend großen Erfolgsaussichten greifen wir diese für Sie an (Einspruch, Nichtigkeitsklage, Löschungsklage, Widerspruch etc.). Alternativ erarbeiten wir mit Ihnen rechtlich zulässige Umgehungslösungen oder unterstützen Sie bei Lizenzverhandlungen.
In Verletzungsstreitigkeiten beraten wir Sie hinsichtlich Angriff und Verteidigung, erstellen Verletzungsgutachten und führen zusammen mit Rechtsanwälten Verletzungsverfahren vor den zuständigen Gerichten durch.
Wir vertreten Sie vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Europäischen Patentamt (EPA), dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), der World Intellectual Property Organisation (WIPO), dem Bundespatentgericht (BPatG) und – in Nichtigkeitssachen und Rechtsbeschwerdesachen – dem Bundesgerichtshof (BGH). In Schutzrechtsverletzungsfällen arbeiten wir mit an den jeweiligen deutschen Zivilgerichten zugelassenen Rechtsanwälten zusammen. Bei ausländischen Schutzrechtsangelegenheiten greifen wir auf unser Netzwerk von Auslandskollegen zurück.